Ermäßigungen

Erwerbslose, Alleinerziehende und Studenten erhalten 25% Ermäßigung auf Nachfrage.
Menschen in finanziellen Schwierigkeiten kann auf Nachfrage die Kursteilnahme durch einen Hilfsfonds ermöglicht werden.

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STÄRKE - ein Programm des Landes Baden-Württemberg für Eltern mit Säuglingen

Liebe Mütter, liebe Väter,

herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Die Evangelische Familienbildung Schwäbisch Hall möchte Sie gerne in diese ersten Zeit begleiten und Ihnen bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung Ihres Babys zur Seite stehen. Das Land Baden Württemberg und Ihre Wohngemeinde haben anlässlich der Geburt Ihres Kindes im Rahmen des neuen Landesprogramms  Logo STÄRKE  unter anderem Programmhefte zu  Logo STÄRKE überreicht.

STÄRKE I:

Eltern von Neugeborenen haben danach die Möglichkeit innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes eines der unten aufgelisteten Kursangebote zu besuchen, sofern sie sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. 

Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss auf Sie zutreffe:

  • Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Bezug von Leistungen nach dem Budesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder 
  • Bezug von Sozialhilfe (subsidär zu Alg II)
  • Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder von  Meister-BAföG
  • Bezug von Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen
  • Bezug des Kinderzuschlags
  • Bezug eines Gründungszuschusses oder von Einstiegsgeld 
  • Privatinsolvenz
  • Bezug von Wohngeld
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Übernahme der Kursgebühr ist dann für beide Elternteile bis zu einem Betrag von 100 € möglich.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei uns.

STÄRKE II

Außerdem können Sie Gebührenbefreiung erhalten wenn Sie sich in einer besonderen Lebenssituation befinden. Diese können sein:

  • Alleinerziehung
  • Frühe Elternschaft
  • Gewalterfahrung
  • Krankheit (dazu zählt auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds
  • Mehrlingsversorgung
  • Migrationshintergrund
  • Pflege- oder Adoptivfamilie
  • Schwierige finanzielle Verhältnisse
  • Trennung
  • Unfall oder Tod eines Familienmitgliedes
  • Sonstige BEdarfslagen

Diese Angebote werden kostenfrei angeboten und es besteht die Möglichkeit, dass beide Elternteile am Kurs teilnehmen. Der Besuch der Kurse richtet sich an alle Eltern mit Kindern.